Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verleih

1. Vertragsvereinbarungen


1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Feenstaub & Salbeigrün, vertreten durch Alisa Özdil-Witte, gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

1.2. AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden sind.

1.3. Die Leistungen von Feenstaub & Salbeigrün werden in Form eines schriftlichen Vertrages bestimmt. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung nicht verbindlich.

 

2. Vertragsgegenstand


2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte) sind Möbel und Dekorationsobjekte, so wie Leistungen von Feenstaub & Salbeigrün, welche zuvor im Mietvertrag vereinbart wurden.

2.2 Die in den sozialen Medien abgebildeten Mietobjekte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen lediglich zur Aufforderung einer Buchungsanfrage.

2.3 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund bzw. kein Grund der Preisminderung. 

2.4 Die Mietobjekte sind Eigentum von Feenstaub & Salbeigrün.

 

3. Vertragsabwicklung


3.1 Verträge werden bei Feenstaub & Salbeigrün ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3.2 Nach Eingang einer Buchungsanfrage erhält der Mieter ein unverbindliches Mietangebot. Durch Unterzeichnung des Mietangebotes, stimmt der Mieter dem Mietvertrag zu und erhält im Anschluss eine Auftragsbestätigung von Feenstaub & Salbeigrün, wodurch es zum verbindlichen Vertragsabschluss kommt.

3.3 Das individuelle Angebot ist eine Woche/ 7 Tage lang gültig, danach darf der vor-reservierte Termin von Feenstaub & Salbeigrün wieder freigegeben werden.

3.4 Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtbetrags fällig. Diese Anzahlung wird auf das Konto von Feenstaub & Salbeigrün überwiesen. Bei nicht Einhalten der Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Der Mieter muss den Restbetrag bis spätestens 2 Wochen vor Abholtermin auf das Konto von Feenstaub & Salbeigrün überweisen.

3.6 Zuzüglich zur Anzahlung ist eine Kaution (in bar), bei Abholung der Mietobjekte, in Höhe von 50% des Gesamtbetrags zu zahlen. Ein Personalausweis ist ebenfalls vorzuzeigen, dieser wird von Feenstaub & Salbeigrün in Form einer Kopie beibehalten.

3.7 Die Kaution wird bei unversehrter Mietobjektrückgabe vollständig erstattet.

3.8 Der Kunde hat das Recht bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungstermin die Anzahl der im Vertrag festgelegten Mietobjekte zu reduzieren, solange der Gesamtbetrag dabei nicht mehr als 20% verringert wird. Eine Vertragsänderung muss in der oben genannten Frist schriftlich bei Feenstaub & Salbeigrün eingereicht werden.

3.9 Zahlungen des Mieters an Feenstaub & Salbeigrün haben auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto zu erfolgen. Als Verwendungszweck bitte den Namen und die Auftragsnummer angeben.

4. Umgang und Nutzung von Mietobjekten


4.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

4.2 Die Mietobjekte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverliehen werden.

4.3 Der Mieter ist bei Regen/Unwetter im Freien dazu verpflichtet die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern, bzw. sie anschließend zu säubern und trocknen.

4.4 Alle Mietobjekte, bei denen keine explizite Reinigung durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen vom Mieter grob gereinigt zurück gegeben werden.

4.5 Mietobjekte wie Geschirr und Besteck sind vor Rückgabe von groben Speiseresten zu befreien und feucht abzuwischen. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist strengstens untersagt! Die vollständige Reinigung erfolgt anschließend von Feenstaub & Salbeigrün und ist im Mietpreis inbegriffen.

4.6 Dekoration darf nur befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien angebracht wird. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt.

4.7 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung (siehe 8. Haftung des Mieters), so wie sachgerechte Handhabung verantwortlich.

 

5. Mietdauer/Mietpreise


5.1 Eine Mieteinheit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 5 Kalendertage - Übergabe und Rückgabe inbegriffen.

5.2 Die Mieteinheit kann auf Anfrage, gegen Aufpreis, verlängert werden. Die Anfrage hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss von Feenstaub & Salbeigrün bestätigt werden.
5.3 Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietobjekte, behält sich Feenstaub & Salbeigrün vor, den vollen Mietpreis für eine weitere Mieteinheit in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten für anderweitige Schäden zu tragen.

5.4 Die Mietpreise ergeben sich aus den aufgelisteten Preisen der Preisliste und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.

5.5 Transportkosten, Versandkosten, Verpackungen und Versicherungen sind im Mietpreis nicht inbegriffen. Diese Kosten werden im Mietangebot gesondert gelistet und sind in der Gesamtsumme enthalten.

 

6. Abholung und Rückgabe durch den Mieter


6.1 Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte selbst abzuholen, soweit dies im Angebot nicht anders vermerkt wurde. (Siehe Vertragsabwicklung 3.5 bis 3.6)

6.2 Der Mieter verpflichtet sich, soweit möglich, bei Abholung die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Mängel müssen umgehend und schriftlich festgehalten werden.

6.3 Der Mieter hat für einen sachgemäßen und sicheren Transport der Mietobjekte zu sorgen. Für jegliche Transportschäden haftet der Mieter. Auch dann, wenn die Mietobjekte durch unsachgemäßen Transport Schäden am Transportmittel verursachen.

6.4 Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Das Verpackungsmaterial muss vom Mieter aufbewahrt und bei Rückgabe wiederverwendet werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Bei Verlust oder Beschädigung des Verpackungsmaterials ist der Mieter verpflichtetet auf eigene Kosten Ersatzmaterial zu besorgen, um eine sichere Rückgabe zu gewähren.

6.5 Die Mietobjekte, wie Geschirr und Vasen, müssen vor Rückgabe grob gereinigt werden

 

7. An- und Rücklieferung durch Feenstaub & Salbeigrün


7.1 Auf Kundenwunsch liefert Feenstaub & Salbeigrün die angefragten Objekte. Die Transportkosten werden anhand der Entfernung berechnet und im Mietangebot aufgeführt. 

7.2 Die An- und Rücklieferung der Mietobjekte findet zum Wunschtermin an der im Mietvertrag vereinbarten Lieferadresse statt.

7.3 Die An- und Rücklieferung erfolgt, soweit möglich, direkt bis zum Veranstaltungsort, sofern dieser ebenerdig zu erreichen ist. Bei erschwerten Lieferbedingungen (Treppen, keine direkte Zufahrt o.ä.) wird eine zuvor mit dem Mieter vereinbarte Zusatzgebühr erhoben.

7.4 Bei Lieferungsverzögerungen oder Verhinderungen durch höhere Gewalt (Sturm, Unfall, Stau o.ä.) hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz oder verminderten Mietpreis. Der Mieter wird über Verzögerungen umgehend informiert.

7.5 Der Mieter oder ein berechtigter Vertreter hat am vereinbarten Ort die Mietobjekte entgegenzunehmen oder abzugeben.

7.6 Der Mieter verpflichtet sich bei Übergabe die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Bemängelungen sind umgehend und schriftlich festzuhalten.

7.7 Am vereinbarten Abholtermin müssen die Mietobjekte, wie bei Übergabe, vollständig, sortiert, grob gereinigt und in den mitgelieferten Transportkisten gepackt bereitstehen.

 

8. Haftung des Kunden 


8.1 Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von Ihm oder Dritte, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts.

8.2 Sämtliche Schäden, so wie Verlust der Mietobjekte sind sofort bei Feenstaub & Salbeigrün zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Mietsache auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes.

 

9. Haftung von Feenstaub & Salbeigrün


9.1 Feenstaub & Salbeigrün übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Feenstaub & Salbeigrün verursacht.

9.2 Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.
 

 

10. Widerrufsrecht des Mieters


10.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Mieter in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.


 

 

 

Muster-Widerrufsformular

Hiermit Widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag mit Feenstaub & Salbeigrün vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ (Datum vom Vertragsabschluss) für den _ _ . _ _ . _ _ _ _ (Datum der Veranstaltung)


Name des Mieters:
Anschrift des Mieters:
Ort und Datum:
Unterschrift des Mieters:

Das Widerrufsformular ist an folgende Adresse zu senden:
Feenstaub & Salbeigrün
Alisa Özdil-Witte
Ortsieker Weg 58
32049 Herford

10.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

 

11. Rücktritt und Kündigung durch Feenstaub & Salbeigrün


11.1 Feenstaub & Salbeigrün kann fristlos den Vertrag auflösen, wenn der Mieter sämtlichen Vertragsleistungen nicht nachkommt und auf Abmahnungen nicht reagiert.

11.2 Bei Eintreten der Klausel 13.1, behält sich Feenstaub & Salbeigrün vor, eine bereits gezahlte Anzahlung in Anspruch zu nehmen. 

 

 

 

12. Stornierung


12.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:

 

  • bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme fällig
  • bis einen Monat vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme fällig
  • bis zwei Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme fällig

     

13. Schlussbestimmungen


13.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klauseln oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
 

 

14. Verantwortlich für den Inhalt


Name: Alisa Özdil-Witte
Adresse: Ortsieker Weg 58, 32049 Herford
Telefon: 0151 61480800
E-Mail: hallo@feenstaub-salbeigruen.de
Steuernummer: 324/5120/4342

Stand: Juli 2024 

 

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