Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rundum-sorglos-Paket

1. Vertragsvereinbarungen


1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Feenstaub & Salbeigrün, vertreten durch Alisa Özdil-Witte, gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

1.2. AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden sind.
 

1.3. Die Leistungen von Feenstaub & Salbeigrün werden in Form eines schriftlichen Vertrages bestimmt. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung nicht verbindlich.

 

2. Vertragsgegenstand


2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte) sind Möbel und Dekorationsobjekte, Blumen, wie auch Leistungen von Feenstaub & Salbeigrün, welche zuvor im Mietvertrag vereinbart wurden.

2.2 Die in den sozialen Medien abgebildeten Mietobjekte und Dekorationen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen lediglich zur Aufforderung einer Buchungsanfrage.

2.3 Beispieldekorationen dienen lediglich dazu, einen Eindruck, der im Angebot zusammengestellten Artikel zu vermitteln Der Vollständigkeit halber wurden Artikel wie (weiße) Tischdecken, Gläser, Teller etc. hinzugefügt, die nicht Bestandteil des Angebots sind und meistens von der Location/ bzw. dem Caterer gestellt werden. Auch die Blumendekoration ist nicht final.

Feenstaub&Salbeigrün behält sich vor, einzelne Artikel durch sehr ähnliche, gleichermaßen stimmige Artikel auszutauschen, wenn es nötig ist. (Zum Beispiel, wenn Artikel zuvor beschädigt worden sind und eine Widerbeschaffung des gleichen Artikels nicht möglich ist)

2.4 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund bzw. kein Grund zur Preisminderung.

2.5 Die Mietobjekte sind Eigentum von Feenstaub & Salbeigrün. Frische Blumen verbleiben im Anschluss an die Veranstaltung beim Auftraggeber, sämtliche Trockenblumen gehen, wenn nicht ausdrücklich anders und zu anderen Konditionen vereinbart, wieder zurück zu Feenstaub & Salbeigün.

2.6 Der Auftraggeber erlaubt Feenstaub & Salbeigrün Fotos der Dekoration zu Werbezwecken öffentlich verwenden zu dürfen. Namen von Gästen und persönliche Fotos werden dabei unkenntlich gemacht.

 

3. Vertragsabwicklung


3.1 Verträge werden bei Feenstaub & Salbeigrün ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3.2 Nach Eingang einer Buchungsanfrage erhält der Auftraggeber ein unverbindliches Rundum-sorglos-Angebot. Durch Unterzeichnung des Angebotes, stimmt der Auftraggeber dem Vertrag zu und erhält im Anschluss eine Auftragsbestätigung von Feenstaub & Salbeigrün, wodurch es zum verbindlichen Vertragsabschluss kommt.

3.3 Das individuelle Angebot ist eine Woche/ 7 Tage lang gültig, danach darf der vor-reservierte Termin von Feenstaub & Salbeigrün wieder freigegeben werden.

3.4 Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtbetrags fällig. Diese Anzahlung wird auf das Konto von Feenstaub & Salbeigrün überwiesen. Bei nicht Einhalten der Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Der Auftraggeber muss weitere 50% des Gesamtbetrages bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungstermin auf das Konto von Feenstaub & Salbeigrün überweisen.

3.6 Nach der Veranstaltung wird der Restbetrag in Höhe der verbliebenen 40% des Gesamtbetrages bis spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung fällig. Der Betrag muss ebenfalls auf das Konto von Feenstaub & Salbeigrün überwiesen werden.

3.7 Der Kunde hat das Recht bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungstermin die Anzahl der im Vertrag festgelegten Mietobjekte zu reduzieren, solange der Gesamtbetrag dabei nicht mehr als 20% verringert wird. Eine Vertragsänderung muss in der oben genannten Frist schriftlich bei Feenstaub & Salbeigrün eingereicht werden.
3.8 Zahlungen des Mieters an Feenstaub & Salbeigrün haben auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto zu erfolgen. Als Verwendungszweck bitte den Namen und die Auftragsnummer angeben. 



 4. An- und Rücklieferung, sowie Auf- und Abbau durch Feenstaub & Salbeigrün


4.1 Im Rahmen des Rundum-sorglos-Pakets liefert Feenstaub & Salbeigrün die angefragten Objekte zum vereinbarten Veranstaltungsort. Die Transportkosten werden anhand der Entfernung berechnet und sind im Mietangebot aufgeführt. 

4.2 Die An- und Rücklieferung der Mietobjekte findet zum Wunschtermin an der im Mietvertrag vereinbarten Lieferadresse statt.

4.3 Die An- und Rücklieferung erfolgt, soweit möglich, direkt bis zum Veranstaltungsort, sofern dieser ebenerdig zu erreichen ist. Bei erschwerten Lieferbedingungen (Treppen, keine direkte Zufahrt o.ä.) wird eine zuvor mit dem Auftraggeber vereinbarte Zusatzgebühr erhoben.

4.4 Bei Lieferungsverzögerungen oder Verhinderungen durch höhere Gewalt (Sturm, Unfall, Stau o.ä.) hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz oder verminderten Mietpreis. Der Mieter wird über Verzögerungen umgehend informiert.

4.5 Der Auftraggeber oder ein berechtigter Vertreter hat am vereinbarten Ort sicherzustellen, dass Feenstaub & Salbeigrün uneingeschränkten Zutritt zu allen nötigen Räumlichkeiten hat und Strom und Wasser zur Verfügung stehen.

 

4.6 Feenstaub & Salbeigrün dekoriert nach bestem Wissen und Gewissen und mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollten vertraglich festgehaltene Mietobjekte kurzfristig nicht verfügbar sein, beispielsweise durch Transport- oder Aufbauschäden, behält sich Feenstaub & Salbeigrün das Recht vor, gleichwertige Dekorationsobjekte einzusetzen. Dieses ist kein Grund zur Rechnungs-Minderung.

 

4.7 Eine unterschiedliche Beurteilung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer über dessen künstlerische Leistung, ist kein Mangel und führt nicht zu einem Preisnachlass.

4.8 Nach der Veranstaltung baut Feenstaub & Salbeigrün zum vereinbarten Zeitpunkt die Dekoration wieder ab, bzw. holt die bereits zusammengepackten Dekoelemente ab und kümmert sich um Rücktransport, sowie Reinigung. Die Reinigungskosten sind im Angebot enthalten und separat zusammen mit einer Bearbeitungsgebühr aufgelistet.

 

4.9 Der Auftraggeber oder ein berechtigter Vertreter hat nach der Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen, dass Feenstaub & Salbeigrün uneingeschränkten Zutritt zu allen nötigen Räumlichkeiten hat und Strom und Wasser zur Verfügung stehen, damit ein reibungsloser Abbau gesichert ist. Sollte eine Abholung wie vereinbart nicht möglich sein, behält sich Feenstaub & Salbeigrün das Recht vor, Kosten für Fahrt und Zeit in Rechnung zu stellen. Des Weiteren werden zusätzlich täglich 10% des Gesamtauftragswertes fällig, die der Kunde Feenstaub und Salbeigrün unverzüglich auf das angegebene Konto in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung zu überweisen hat. 

 

5. Umgang und Nutzung von Mietobjekten


5.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

5.2 Die Mietobjekte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverliehen werden.

5.3 Der Mieter ist bei Regen/Unwetter im Freien dazu verpflichtet, die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern, bzw. sie anschließend zu säubern und trocknen.

5.4 Mietobjekte wie Geschirr und Besteck sind vor Rückgabe von groben Speiseresten zu befreien und feucht abzuwischen. Die Reinigung in einer Spülmaschine ist strengstens untersagt! Die vollständige Reinigung erfolgt anschließend von Feenstaub & Salbeigrün und ist im Auftragspreis inbegriffen.
5.5 Dekoration darf nur befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien angebracht wird. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt.

5.6 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung (siehe 7. Haftung des Mieters), sowie sachgerechte Handhabung verantwortlich.

 

6. Mietdauer/Mietpreise


6.1 Die Mietdauer der Dekoelemente beträgt dem Zeitraum zwischen vereinbarten Aufbau und Abbau durch Feenstaub & Salbeigrün

6.2 Die Mietpreise ergeben sich aus den aufgelisteten Preisen der Preisliste und gelten für den vereinbarten Zeitraum, auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.

6.3 Bearbeitungsgebühren, Reinigungskosten, sowie der Service des Auf- und Abbaus, wie auch Transportkosten sind im Mietpreis der einzelnen Objekte nicht inbegriffen. Diese Kosten werden im Auftragsangebot gesondert gelistet und sind in der Gesamtsumme enthalten.

 

7. Haftung des Kunden 


7.1 Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von Ihm oder Dritte, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts.

7.2 Sämtliche Schäden, so wie Verlust der Mietobjekte, sind sofort bei Feenstaub & Salbeigrün zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Mietsache auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes.

 

8. Haftung von Feenstaub & Salbeigrün


8.1 Feenstaub & Salbeigrün übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Feenstaub & Salbeigrün verursacht.

8.2 Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.

 

9. Widerrufsrecht des Mieters


9.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Mieter in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.

Muster-Widerrufsformular

Hiermit Widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag mit Feenstaub & Salbeigrün 

vom _ _ . _ _ . _ _ _ _ (Datum vom Vertragsabschluss) für den _ _ . _ _ . _ _ _ _ (Datum der Veranstaltung)


Name des Mieters:
Anschrift des Mieters:
Ort und Datum:
Unterschrift des Mieters:

Das Widerrufsformular ist an folgende Adresse zu senden:
Feenstaub & Salbeigrün
Alisa Özdil-Witte
Ortsieker Weg 58
32049 Herford

9.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

 

10. Rücktritt und Kündigung durch Feenstaub & Salbeigrün


10.1 Feenstaub & Salbeigrün kann fristlos den Vertrag auflösen, wenn der Mieter sämtlichen Vertragsleistungen nicht nachkommt und auf Abmahnungen nicht reagiert.

10.2 Bei Eintreten der Klausel 12.1, behält sich Feenstaub & Salbeigrün vor, eine bereits gezahlte Anzahlung in Anspruch zu nehmen. 
 

11. Stornierung


11.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:

 

  • bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme fällig
  • bis einen Monat vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme fällig
  • bis zwei Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme fällig

     

12. Schlussbestimmungen


12.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klauseln oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

13. Verantwortlich für den Inhalt


Name: Alisa Özdil-Witte
Adresse: Ortsieker Weg 58, 32049 Herford
Telefon: 0151 61480800
E-Mail: hallo@feenstaub-salbeigruen.de
Steuernummer: 324/5120/4342

Stand: Juli 2024 

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